Der Keller bietet in vielen Fällen eine Platzreserve, wenn die Zimmer des Hauses nicht mehr ausreichen. Der Ausbau eines Kellerraumes zu einem vollwertigen Wohnraum ist zwar nicht immer möglich, aber eine Nutzung zum Bastelzimmer, Arbeitszimmer oder Büro ist häufig sinnvoll und auch realisierbar.
Bauordnung und rechtliche Vorraussetzungen
Es macht Sinn, sich vor Beginn [...] mehr...
Wer kennt es nicht, das Bild von Spitzwegs “Armen Poeten” in seiner schäbigen Dachkammer: Schlecht geheizt. Nicht geschützt gegen Regen, keine Wärmedämmung. Ungemütlich, kalt und dunkel. Im Sommer können Dachräume unangenehm heiß und stickig werden. Damit Ihnen das alles nicht passiert, ist beim Dachausbau unbedingt eine gute Vorbereitung und eine [...] mehr...
Bei einer Hauratversicherung werden im Wohnraum Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Wertsachen gegen Schäden wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel, Leitungswasser und Sturm abgesichert.
Erweitert erden kann die Hausratversicherung um den Schutz z.B. gegen Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten.
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Wer ein Haus oder Wohnung mietet bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, braucht auch die entsprechende Versicherung dazu, um vor Schäden oder Ansprüchen von Dritten geschützt zu sein.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren die gesamte Bauzeit über vor einer möglichen Haftung. Eine Haftung kann entstehen durch Schäden an Passanten vor der Baustelle oder direkt [...] mehr...
Räume, die nicht zur Nutzung als Wohnung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche. Dies gilt so lange, bis die zuständige Behörde etwas gegen die Nutzung als Wohnraum unternimmt.
Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde von den klagenden Mietern ein Einfamilienhaus mit ausgebauten Dachgeschoss angemietet.
Das Dachgeschoss war auch als Wohnraum mit vermietet. Durch öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften [...] mehr...
Bei Zweckentfremdungsverbot wird dem Vermieter verboten, bestehenden Wohnraum durch Umwidmung anders zu nutzen als zu Wohnzwecken. Der Vermieter wird auch gezwungen leerstehenden Wohnraum wieder zu vermieten.
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Wohnräume sind Räume, die zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen geeignet sind.
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Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in einem verhandelten Fall entschieden, dass bei einer formularmäßigen Vereinbarung in einem Mietvertrag für Wohnraum der Mieter unangemessen benachteiligt wird, wenn die Wohnung des Mieters nicht mit dem Aufzug erreichbar ist, aber die Kosten des Aufzugs anteilig auf den Mieter umgelegt werden.
Ist die Wohnung nicht mit dem Aufzug erreichbar, so dürfen [...] mehr...
Dienstag, 8 Juni 2010
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