Betriebskosten: Rauchmelder sind umlegbare Kosten
Laut dem Landgericht Magdeburg, kann ein Vermieter die Kosten fĂŒr die Anmietung und Wartung von Rauchmeldern auf den Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen, da die Rauchmelder mit WĂ€rme- und WasserzĂ€hlern vergleichbar sind. Dadurch können die [...]